Was passiert mit diesem Abfallstrom?

Wir verwandeln deinen Restmüll in neue Rohstoffe und erneuerbare Energie.

Willst du auch, dass dein Restmüll nachhaltig verarbeitet wird? Wir trennen Kunststoff, Metall und Getränkekartons vom Restmüll und verwandeln den Rest in Wärme, Strom und Biogas. Nachhaltiger geht‘s nicht.

Wo kann ich den Restmüll entsorgen?

Attero verarbeitet (brennbaren) Restmüll an den Standorten Moerdijk und Wijster. Dabei arbeiten wir eng mit den wichtigsten Sammelorganisationen auf dem Markt zusammen. Wenn du brennbare Abfälle bei Attero anliefern willst, frag uns nach den Voraussetzungen (mindestens 1000 Tonnen pro Jahr).

Moerdijk Wijster


Umschlagplätze:

Landgraaf Maastricht
Montfort Tilburg
Venlo Wilp

Was brauche ich für eine Lieferung?

Für den Transport und die Lieferung von Abfällen brauchst du eine Abfallstromnummer. Kunden können in unserem Kundenportal Abfallstromnummern für Asbestströme, (sperrigen) Industrieabfall und Strahlsand (nicht reinigungsfähig) anfordern Mein Attero. Für andere Abfallströme kannst du durch Ausfüllen des Beschreibungsformulars eine Abfallstromnummer anfordern. Sende das Formular an ssc@attero.nl, und du erhältst die Abfallstromnummer innerhalb eines Arbeitstages. Du bist noch kein Kunde? Dann wende dich an die Kundenbetreuung.

Artikel 9: Annahmebedingungen für brennbare Abfälle (Inland)

  1. Die Abfälle müssen lose als Schüttgut angeliefert werden. Hiervon kann nur in Absprache mit dem Kundendienst abgewichen werden.

  2. Abfälle, die als „fein“ angemeldet werden (und daher nicht zerkleinert werden müssen), dürfen eine maximale Größe von 300 x 300 x 1.000 mm haben.

  3. "Sperrige" Abfälle, die zerkleinert werden müssen, sollten maximal 1.000 x 1.000 x 1.500 mm groß sein und keine Gegenstände oder Materialien mit einem Volumen von mehr als 0,5 m3 enthalten. Attero kann ansonsten für die Zerkleinerung einen Zuschlag berechnen.

  4. Abfallstoffe sollten ein spezifisches Gewicht von mehr als 200 kg/m3 haben.

  5. Für das Anliefern von sperrigem Abfall (z.B. Tempex, Gummi, Textilfasern, Dämmmaterial und Kunststoffe) mit einem spezifischen Gewicht von weniger als 200 kg/m3 kann ein Zuschlag erhoben werden.

  6. Standard-Holzpaletten mit lose gestapeltem brennbarem Material werden von Fall zu Fall beurteilt.

  7. Die folgenden Abfälle werden nicht als brennbare Abfälle angenommen:

    • Massive oder schwer brennbare Abfälle, die eine vollständige Verbrennung verhindern;
    • Abfälle, die den Verbrennungsprozess nachteilig beeinflussen oder Schäden an Geräten und Anlagen verursachen können;
    • Abfälle, die Gegenstände oder Materialien enthalten, die schwerer als 100 kg sind;
    • Materialien oder Abfälle, die beim Entladen bzw. Verarbeiten Staub erzeugen;
    • Abfälle, die Flusen bilden;
    • Abfälle aus Zerkleinerungsanlagen der Automobilindustrie;
    • Abfälle, die leicht entflammbare Stoffe enthalten;
    • Abfälle, die Metallstangen enthalten;
    • Abfälle, die in Kombination mit anderen Abfällen giftige Stoffe erzeugen oder anderweitig Schaden anrichten können;
    • Abfälle, die Druckbehälter wie Feuerlöscher, Gas-, Lachgas- oder Heliumflaschen enthalten;
    • Autowracks oder nicht brennbare Teile davon und Auto- bzw. Motorenteile, die Ölreste oder Kraftstoff enthalten (können);
    • Asbesthaltige Abfälle;
    • Abfälle, die geschlossene Fässer oder andere Verpackungsmaterialien enthalten;
    • Abfälle, die beim Schreddern ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z. B. Polyesterfolien);
    • lithiumhaltige und andere brennbare Batterien;
    • mehr als eine (geschredderte) Matratze oder ein Kopfkissen pro 20 m3.

  8. Die erste Anlieferung eines neuen Abfallstroms kann nach Vereinbarung erfolgen, falls Attero dies für notwendig erachtet. Der Kundendienst von Attero wird dich in diesem Fall benachrichtigen.

  9. Für brennbare Abfälle, die in den nach dem Umweltressourcensteuergesetz ausgewiesenen Anlagen angeboten werden, muss Attero eine Abfallgebühr von den Entsorgern erheben. Am 1. Januar 2021 wurde nach dem oben genannten Gesetz eine CO2-Steuer eingeführt. Attero erhebt diese Abgabe von den Anlieferern brennbarer Abfälle.

  10. Wenn Abfallstoffe auf Paletten angeliefert werden, muss das Lieferfahrzeug mit einem eigenen Palettenhubwagen ausgestattet sein. Wenn ein solcher nicht verfügbar ist, kann ausnahmsweise ein Palettenhubwagen auf dem Attero-Gelände eingesetzt werden, soweit vorhanden. In diesem Fall muss der Abfalltransport mindestens zwei Arbeitstage vor der Anlieferung angemeldet werden. Für das Entladen mit einem Palettenhubwagen werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben. Nicht an allen Attero-Standorten ist ein Palettenhubwagen verfügbar.

  11.  Attero kann für Abfälle, die auf oder über eine Prellvorrichtung geliefert werden, zusätzliche Bedingungen fordern.

Artikel 10: Brennbare Abfälle (Einfuhren)

  1. Artikel 9 Absätze 2 und 5 gelten uneingeschränkt für eingeführte brennbare Abfälle.

  2. Bei brennbaren Abfällen handelt es sich um kommunale Restabfälle oder ähnliche Restabfälle aus Unternehmen.

  3. Der Entsorger ist dafür verantwortlich, dass alle Anforderungen der Verordnung über die internationale Verbringung von Abfällen (VVA) eingehalten werden.

  4. Eine Kopie der Entscheidung, die von den zuständigen Behörden gemäß den in Artikel 10 Absatz 3 genannten Vorschriften erlassen wurde, muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe der Abfälle an Attero vorgelegt werden.

  5. Der Abfall kann als Schüttgut oder in Ballen angeliefert werden. Wenn Ballen angeboten werden, sollten sie mit Netzen oder Plastikdrähten versehen und mit mindestens 8 Lagen Folie umwickelt sein.

Unsere Zeichnungsregeln, Standortregeln und Geschäftsbedingungen findest du auf der Seite Downloads.

Mehr über das allgemeine Verfahren zum Anbieten von Abfällen lesen

Wiegepässe sind kreditkartengroße Karten, auf denen alle notwendigen Informationen digital gespeichert sind, so dass die angebotenen Ladungen an unseren Standorten in Wijster, Wilp, Moerdijk, Tilburg, Venlo, Montfort, Landgraaf und Maastricht angenommen werden können. Bei Fragen zu neuen Wiegepässen oder zum Austausch bestehender Wiegepässe wende dich bitte unter +31-88-550 25 00 an den Kundendienst. Oder per E-Mail an: ssc@attero.nl.

Vorteile von Wiegepässen:

  • Keine regulären Dokumente (Papierberatungsformulare) mehr notwendig
  • Kleinere Fehlerwahrscheinlichkeit
  • Erweiterte Öffnungszeiten der Müllverbrennungsanlage an unserem Standort Moerdijk (Montagmorgen 05:00 Uhr bis Samstagmorgen 06:00 Uhr)
  • Kürzere Warte- und Verweilzeiten an unseren Standorten für Fahrer bzw. Transporteure

Bedingungen

An die Verwendung von Wiegepässen sind folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Wiegepässe sind an eine eindeutige Abfallstromnummer gebunden.
  • Attero ist berechtigt, die Abfallstromnummern zu sperren, die zu den ausgegebenen Wiegepässen gehören.
  • Wiegepässe können mit einer Registriernummer versehen werden.
  • Nicht unterschriebene Anträge auf Wiegepässe werden nicht berücksichtigt.
  • Attero ist immer im Besitz des Wiegepasses und ist berechtigt, Wiegepässe zu sperren oder zu entziehen.
  • Wenn der Wiegepass missbraucht wird, haftet der Antragsteller in vollem Umfang für alle Schäden. Dieser Dienst unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Attero.

Nach einer LMA-Genehmigung kann eine Abfallverbringung auch ohne Begleitschreiben auf Papier erfolgen. Zum Beispiel mit Attero-Wiegepässen oder mit dem Elektronischen Begleitschein für Abfall (EBA). Hierbei können zusätzliche Bedingungen gelten. Die Nutzung des EBA erfordert eine technische Verbindung zu der von dir verwendeten Abfall-App. Dafür durchlaufen wir zunächst eine Testphase, um sicherzustellen, dass wir eine sichere und korrekte Verbindung haben. Weitere Informationen über eine EBA-Verbindung erhältst du von Robert Jan Saft per E-Mail unter robert.jan.saft@attero.nl.

Attero arbeitet mit dem Peppol-Netzwerk, das es uns ermöglicht, sowohl Behörden als auch Unternehmen sicher Rechnungen zu stellen. Möchtest du unsere Rechnungen als E-Rechnungen erhalten? Wenn ja, wende dich bitte an unsere Debitorenabteilung – per E-Mail an: verkoopfacturatie@attero.nl oder per Telefon an: +31-88-550 11 75.

Jeder, der sich an unseren Standorten aufhält, muss sie auch wieder sicher verlassen können. Beachte stets das Motto „Siehst du mich, sehe ich dich“. Achte außerdem darauf, dass du die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) trägst und die Anweisungen unserer Mitarbeiter befolgst. So können wir gemeinsam Unfälle verhindern.

Hast du irgendwelche Fragen oder Anmerkungen?

Nimm gerne Kontakt mit uns auf Du hast eine Frage oder eine Anmerkung und möchtest dich mit Attero in Verbindung setzen? Wir helfen dir gerne. Unsere Kundenbetreuer und unser Kundendienst-Team helfen dir gerne.

Peter van der Kraan

Kaufmännischer Leiter

+31 (06) 41 25 80 02

peter.van.der.kraan@attero.nl

Kundenservice-Kundenteam

Restmüll-team

+31 (088) 550 25 60

aec@attero.nl

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